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Und es geht doch

Letztens hatte ich über die schwierige Suche nach Gesetzestexten geschrieben. Ich habe mir die WebSite Sächsische Verkündungsmedien noch mal genauer angeschaut.

Erst wenn man das Gesetzblatt in den Warenkorb vom Shop aufnimmt, kann man die kostenlose Nur-Lese-Version aufrufen.

Ein Schelm, wer böses dabei denkt 😉

Veröffentlicht am 15. September 2008Von Baurechtler
Kategorisiert in Vorschriften Verschlagwortet mit Gesetze, Verlag

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